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Änderungen des Arbeitsgesetzbuches durch das Gesetz vom 8. April 2018
Posted on 30 April 2018 in News > Employment, Pensions & Immigration

In unserem Newsletter vom 8. Februar 2018[1] haben wir das Fortschreiten der Parlamentsdebatten zu dem Gesetzesentwurf Nr. 7086, welcher diverse Vorschriften des Arbeitsgesetzbuches abändert, beschrieben.

Der besagte Gesetztesentwurf wurde nun schlussendlich von der Abgeordnetenkammer (Chambre des Députés) verabschiedet und darauffolgend am 11. April 2018 im Mémorial A unter Nr. 242 veröffentlicht.


Das Gesetz vom 8. April 2018[2] ist somit am 15. April 2018 in Kraft getreten und nimmt eine Reihe von Änderungen am Arbeitsgesetzbuch vor. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Neuerungen:

  • Änderung des Artikels L. 121-6 : Präzision der Berechnungsgrundlage der vollständigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder im Falle einer eingetretenen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers.
  • Änderung des Artikels L. 124-6 : Gewährung der Kündigungsentschädigung an Arbeitnehmer deren sofortige Kündigung wegen grober Fehler des Arbeitsgebers von den Arbeitsgerichten als begründet erklärt worden ist[3].
  • Änderung des Artikels L. 124-7 hinsichtlich der Abgangsentschädigung:
    • Gewährung der Abgangsentschädigung an Arbeitnehmer deren sofortige Kündigung wegen grober Fehler des Arbeitsgebers von den Arbeitsgerichten als begründet erklärt worden ist [3].
    • Abschaffung des Verweises auf das Erhalten der Regelaltersrente[4].
  • Präzision der einzelnen Fälle in denen der Arbeitnehmer und/oder der Arbeitgeber die durch den gekündigten oder kündigenden Arbeitnehmer empfangenen Arbeitslosengelder zurückerstatten müssen (Artikel L. 521-4 und neuer Artikel L. 521-4bis).
  • Einführung der Artikel L. 541-7 bis L. 541-13 bezüglich der neuen, strengeren Voraussetzungen für das Anrecht auf die Wiederbeschäftigungshilfe (l’aide au réemploi umbenannt in “aide temporaire au réemploi).

Für zusätzliche Informationen verweisen wir Sie auf unseren Newsletter vom 8. Februar 2018. Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich stets zur Verfügung.

 

[1] http://molitorlegal.lu/reformes-du-code-du-travail-dernieres-modifications-et-projets-en-cour/

[2] Loi du 8 avril 2018 portant modification

  • du Code du travail ;
  • de la loi modifiée du 24 décembre 1996 portant introduction d’une bonification d’impôts sur le revenu en cas d’embauchage de chômeurs ;
  • de la loi modifiée du 12 septembre 2003 relative aux personnes handicapées.

[3] In Übereinstimmung mit den Entscheidungen Nr. 123/16 und 124/16 des Verfassungsgerichts vom 8. Juli 2016.

[4] In Übereinstimmung mit der EuGH Rechtsprechung (Industri (DI) c/ Succession Karsten Eigil Rasmussen) vom 9. April 2016.

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