Auf Grundlage der großherzoglichen Verordnung vom 18. März 2020 und dem damit ausgerufenen Krisenzustand im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, ergingen in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens behördlich angeordnete Betriebsschließungen und – einschränkungen. Diese haben in der Folge zu einer rechtlichen Diskussion über die Einklagbarkeit der Gewerbemieten in dem von der Schließung oder Beschränkung betroffenen Zeitraum geführt[1]: […]
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